In der geplanten Hightechzone (HTZ) soll ein landesweit bedeutender Standort für innovative Hightech-Unternehmen entstehen, der einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz leistet. Angesprochen sind technologieorientierte Betriebe, unter anderem aus Bereichen wie Medtech, Robotik und Materialtechnologie, die für nationale und internationale Märkte produzieren.
Mit dieser Ausrichtung passt die HTZ perfekt in die Hightech-Strategie des Kantons Aargau und zum Konzept des Schweizerischen Innovationsparks.
Für die Gemeinde Würenlingen bringt die HTZ eine langfristige nachhaltige Wertschöpfung, qualifizierte Arbeitsplätze, Aufträge für das Gewerbe und eine langfristige Entwicklungsperspektive.
Würenlingen wurde vom Kanton nach einem aufwändigen Auswahlprozess als optimaler Standort identifiziert und bildet zusammen mit dem Paul-Scherrer-Institut (PSI) und dem Park Innovaare ein kraftvolles Innovationsdreieck für Forschung, Entwicklung und Produktion. Die HTZ liegt klar getrennt vom Dorf entlang der Hauptstrasse Siggenthal-Station – Döttingen im Gebiet Hochstross Ost.
| Finanzielle Sicherheit: | Die HTZ schafft nachhaltige Steuereinnahmen und stärkt die Gemeindefinanzen. Diese Beiträge sind angesichts steigender Fixausgaben für Bildung und Sozialwesen sehr willkommen. |
| Neue Arbeitsplätze: | Die HTZ schafft 800 bis 1200 qualifizierte Arbeitsplätze, darunter auch attraktive Lehrstellen. |
| Eine Chance für das regionale und lokale Gewerbe: | Betriebe aus Bau, Handwerk, Industrie, Logistik, Dienstleistungen und Handel profitieren von potenziellen Neukunden und Aufträgen. |
| Gewinn für den Standort: | Als ausgewiesener Hightech-Standort gewinnt Würenlingen kantonal an Gewicht und wird bei Infrastruktur- und Verkehrsfragen stärker wahrgenommen. |
| 2015: | Festsetzung einer Hightechzone in Würenlingen in den kantonalen Richtplan |
| Ab 2020: | Vertiefte Abklärungen zur Standortwahl in Abstimmung mit Gemeinde und Kanton |
| Erste Jahreshälfte 2023: | Workshops mit der Bevölkerung zur Standortwahl innerhalb von Würenlingen |
| September 2025: | Definitive Standortwahl in Abstimmung zwischen Gemeinde und Kanton zur Medienmitteilung |
| Oktober 2025: | Information der Grundeigentümer im Perimeter der HTZ |
| 13. November 2025: | Die Gemeindeversammlung stimmt dem Beitritt der Gemeinde Würenlingen zur bereits gegründeten Entwicklungsgesellschaft HTZ Würenlingen AG deutlich zu und genehmigt ein Darlehen von CHF 200‘000 an die Entwicklungsgesellschaft. Zu den Unterlagen der Gemeindeversammlung |
| Dezember 2025: | Gegen die Gemeinderatsbeschlüsse vom 13. November 2025 kommt ein Referendum zustande. Die Abstimmung darüber wird am 8. März 2026 stattfinden. |
| 08. März 2026 | Das Referendum zum Beitritt der Entwicklungsgesellschaft und zum Darlehen an die Entwicklungsgesellschaft wurde angenommen. Die Gemeinde tritt nicht der Entwicklungsgesellschaft HTZ Würenlingen bei und beteiligt sich auch nicht mit einem Darlehen an ihr. |
Die HTZ ist ein Grossprojekt. Die Planungsarbeiten sind aufwändig. Als Basis für die Realisierung der HTZ braucht es eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung: Das Gebiet Hochstross Ost muss über die Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» eingezont werden. Dieser Schritt liegt in der Hoheit der Gemeinde Würenlingen. Die Würenlinger Stimmberechtigten werden die HTZ in dieser Abstimmung entweder grundsätzlich annehmen oder grundsätzlich ablehnen können.
Die nächsten Schritte im Detail:
| Voraussichtlich Sommer 2026: | Öffentliche Informationsveranstaltung |
| Voraussichtlich Sommer 2026 | Mitwirkungsphase Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» Die Bevölkerung kann Einwände einbringen. |
| Voraussichtlich Frühjahr 2027: | Öffentliche Auflage der Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» |
| Voraussichtlich Juni 2027: | Gemeindeversammlung mit Abstimmung zur Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» |
| Voraussichtlich Herbst 2027: | Genehmigung der Teilzonenplanänderung durch den Aargauer Regierungsrat |
Die Stimmbevölkerung hat sich gegen einen Beitritt der Entwicklungsgesellschaft HTZ Würenlingen ausgesprochen. Entsprechend wurde auch die Gewährung des Darlehens von CHF 200'000 verworfen.
Die beiden Beschlüsse (8a und 8b) der Gemeindeversammlung vom 13. November 2025 wurden wie folgt an der Urne abgelehnt:
Die Stimmbeteiligung lag bei 54.1 % Prozent für den Beitritt zur Entwicklungsgesellschaft sowie zum Darlehen.
Bei der Abstimmung vom 8. März 2026 ging es nicht darum, ob die Hightechzone realisiert werden soll oder nicht. Über diese Frage werden die Stimmberechtigten voraussichtlich 2027 an der Gemeindeversammlung abstimmen. Dann wird über die für die HTZ notwendige Teilzonenplanänderung entschieden werden.
Zur Medienmitteilung
Hintergrund:
Die Stimmbevölkerung hat an der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2025 die Traktanden zum Beitritt der Gemeinde Würenlingen zur Entwicklungsgesellschaft (Traktandum 8a) sowie zur Genehmigung eines Darlehens an die neue Entwicklungsgesellschaft (Traktandum 8b) angenommen. Gegen beide Beschlüsse wurde das Referendum ergriffen, weshalb am 8. März 2026 dazu eine Urnenabstimmung stattfand.
Die Entwicklung der Hightechzone erfolgt in mehreren Phasen. Die Aufgaben von Gemeinde, Kanton und Entwicklungsgesellschaft unterscheiden sich dabei je nach Zeitpunkt – vor der Einzonung, während des Planungsverfahrens und nach der Einzonung. Die folgende Übersicht zeigt, wer welche Verantwortung übernimmt.
| Kanton | Gemeinde | Entwicklungsgesellschaft | |
| Abgeschlossene Aufgaben |
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| Aktuelle Aufgaben |
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Einzonung (Abstimmung) | |||
| Zukünftige Aufgaben |
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Präsidium im Verwaltungsrat: Der Gemeindeammann von Würenlingen hat den Vorsitz des Verwaltungsrates der HTZ Würenlingen AG übernommen. Dieses Mandat ermöglicht es der Gemeinde, die Entwicklung der Hightech-Zone aktiv zu steuern.
Verfahren zur Teilzonenplanänderung: Die Gemeinde führt das Verfahren zur Teilzonenplanänderung durch und schafft damit die rechtlichen Grundlagen für Nutzung, Gestaltung und räumliche Einbettung des Areals. Dabei werden sowohl die Bevölkerung als auch die politischen Gremien in den Prozess einbezogen.
Baubewilligungsverfahren: Nach der Einzonung und dem entsprechenden Abstimmungsentscheid ist die Gemeinde für die Durchführung der Baubewilligungsverfahren zuständig und stellt sicher, dass die planerischen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.