In der geplanten Hightechzone (HTZ) soll ein landesweit bedeutender Standort für innovative Hightech-Unternehmen entstehen, der einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz leistet. Angesprochen sind technologieorientierte Betriebe, unter anderem aus Bereichen wie Medtech, Robotik und Materialtechnologie, die für nationale und internationale Märkte produzieren.
Mit dieser Ausrichtung passt die HTZ perfekt in die Hightech-Strategie des Kantons Aargau und zum Konzept des Schweizerischen Innovationsparks.
Für die Gemeinde Würenlingen bringt die HTZ eine langfristige nachhaltige Wertschöpfung, qualifizierte Arbeitsplätze, Aufträge für das Gewerbe und eine langfristige Entwicklungsperspektive.
Würenlingen wurde vom Kanton nach einem aufwändigen Auswahlprozess als optimaler Standort identifiziert und bildet zusammen mit dem Paul-Scherrer-Institut (PSI) und dem Park Innovaare ein kraftvolles Innovationsdreieck für Forschung, Entwicklung und Produktion. Die HTZ liegt klar getrennt vom Dorf entlang der Hauptstrasse Siggenthal-Station – Döttingen im Gebiet Hochstross Ost.
| Finanzielle Sicherheit: | Die HTZ schafft nachhaltige Steuereinnahmen und stärkt die Gemeindefinanzen. Diese Beiträge sind angesichts steigender Fixausgaben für Bildung und Sozialwesen sehr willkommen. |
| Neue Arbeitsplätze: | Die HTZ schafft 800 bis 1200 qualifizierte Arbeitsplätze, darunter auch attraktive Lehrstellen. |
| Eine Chance für das regionale und lokale Gewerbe: | Betriebe aus Bau, Handwerk, Industrie, Logistik, Dienstleistungen und Handel profitieren von potenziellen Neukunden und Aufträgen. |
| Gewinn für den Standort: | Als ausgewiesener Hightech-Standort gewinnt Würenlingen kantonal an Gewicht und wird bei Infrastruktur- und Verkehrsfragen stärker wahrgenommen. |
| 2015: | Festsetzung einer Hightechzone in Würenlingen in den kantonalen Richtplan |
| Ab 2020: | Vertiefte Abklärungen zur Standortwahl in Abstimmung mit Gemeinde und Kanton |
| Erste Jahreshälfte 2023: | Workshops mit der Bevölkerung zur Standortwahl innerhalb von Würenlingen |
| September 2025: | Definitive Standortwahl in Abstimmung zwischen Gemeinde und Kanton zur Medienmitteilung |
| Oktober 2025: | Information der Grundeigentümer im Perimeter der HTZ |
| 13. November 2025: | Die Gemeindeversammlung stimmt dem Beitritt der Gemeinde Würenlingen zur bereits gegründeten Entwicklungsgesellschaft HTZ Würenlingen AG deutlich zu und genehmigt ein Darlehen von CHF 200‘000 an die Entwicklungsgesellschaft. Zu den Unterlagen der Gemeindeversammlung |
| Dezember 2025: | Gegen die Gemeinderatsbeschlüsse vom 13. November 2025 kommt ein Referendum zustande. Die Abstimmung darüber wird am 8. März 2026 stattfinden. |
Die HTZ ist ein Grossprojekt. Die Planungsarbeiten sind aufwändig. Als Basis für die Realisierung der HTZ braucht es eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung: Das Gebiet Hochstross Ost muss über die Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» eingezont werden. Dieser Schritt liegt in der Hoheit der Gemeinde Würenlingen. Die Würenlinger Stimmberechtigten werden die HTZ in dieser Abstimmung entweder grundsätzlich annehmen oder grundsätzlich ablehnen können.
Die nächsten Schritte im Detail:
| 8. März 2026: | Abstimmung Referendum zum Beitritt der Entwicklungsgesellschaft und zum Darlehen an die Entwicklungsgesellschaft |
| Voraussichtlich Sommer 2026: | Öffentliche Informationsveranstaltung |
| Voraussichtlich Sommer 2026 | Mitwirkungsphase Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» Die Bevölkerung kann Einwände einbringen. |
| Voraussichtlich Frühjahr 2027: | Öffentliche Auflage der Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» |
| Voraussichtlich Juni 2027: | Gemeindeversammlung mit Abstimmung zur Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung BNO «Hightechzone» |
| Voraussichtlich Herbst 2027: | Genehmigung der Teilzonenplanänderung durch den Aargauer Regierungsrat |
Die Bevölkerung von Würenlingen kann am 8. März 2026 über den Beitritt der Gemeinde zur Entwicklungsgesellschaft HTZ Würenlingen und über das Darlehen an die Entwicklungsgesellschaft abstimmen.
Der Gemeinderat Würenlingen spricht sich für den Beitritt zur Entwicklungsgesellschaft aus und lehnt damit das Referendum ab. Er ist überzeugt, dass eine Beteiligung der Gemeinde an der Entwicklungsgesellschaft von grosser strategischer Bedeutung ist. Die Beteiligung ermöglicht es der Gemeinde, die Entwicklung der Hightechzone aktiv mitzugestalten, eine nachhaltige Qualität sicherzustellen und langfristig an der Wertschöpfung zu partizipieren. Aus Sicht des Gemeinderats handelt es sich dabei um eine zukunftsgerichtete und lohnende Investition für Würenlingen, die Region und den ganzen Kanton Aargau.
Empfehlung an die Stimmberichtigten:
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten am 8. März 2026 wie folgt zu Stimmen:
Hintergrund:
Die Stimmbevölkerung hat an der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2025 die Traktanden zum Beitritt der Gemeinde Würenlingen zur Entwicklungsgesellschaft (Traktandum 8a) sowie zur Genehmigung eines Darlehens an die neue Entwicklungsgesellschaft (Traktandum 8b) angenommen. Gegen beide Beschlüsse wurde das Referendum ergriffen, weshalb am 8. März 2026 dazu eine Urnenabstimmung stattfindet.
Die Entwicklung der Hightechzone erfolgt in mehreren Phasen. Die Aufgaben von Gemeinde, Kanton und Entwicklungsgesellschaft unterscheiden sich dabei je nach Zeitpunkt – vor der Einzonung, während des Planungsverfahrens und nach der Einzonung. Die folgende Übersicht zeigt, wer welche Verantwortung übernimmt.
| Kanton | Gemeinde | Entwicklungsgesellschaft | |
| Abgeschlossene Aufgaben |
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| Aktuelle Aufgaben |
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Einzonung (Abstimmung) | |||
| Zukünftige Aufgaben |
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Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft: Die Gemeinde Würenlingen ist vorbehältlich des Abstimmungsergebnisses vom 8. März 2026 mit 50 Prozent des Aktienkapitals an der HTZ Würenlingen AG beteiligt.
Präsidium im Verwaltungsrat: Der Gemeindeammann von Würenlingen hat den Vorsitz des Verwaltungsrates der HTZ Würenlingen AG übernommen. Dieses Mandat ermöglicht es der Gemeinde, die Entwicklung der Hightech-Zone aktiv zu steuern.
Verfahren zur Teilzonenplanänderung: Die Gemeinde führt das Verfahren zur Teilzonenplanänderung durch und schafft damit die rechtlichen Grundlagen für Nutzung, Gestaltung und räumliche Einbettung des Areals. Dabei werden sowohl die Bevölkerung als auch die politischen Gremien in den Prozess einbezogen.
Baubewilligungsverfahren: Nach der Einzonung und dem entsprechenden Abstimmungsentscheid ist die Gemeinde für die Durchführung der Baubewilligungsverfahren zuständig und stellt sicher, dass die planerischen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.