Erdreihengräber Schild H

Die gesetzlich vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 25 Jahren ist bei
folgenden Gräbern abgelaufen:

Friedhof Würenlingen – untere Terrasse

Erdreihengräber Schild H             Grab Nr.   151 - 178 (Beisetzungsjahre 1996 – 1999)

Gemäss § 19 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Würenlingen werden Angehörige auf diese Grabräumung aufmerksam gemacht und gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen, usw. bis spätestens 31. Mai 2024 besorgt zu sein.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung durch die Gemeinde erfolgen. Sollten dann noch Grabmäler, Pflanzen, usw. vorhanden sein, erfolgt die Beseitigung durch die Gemeinde. Ein Entschädigungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass laut § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Bestattungswesen sich die Dauer der Grabesruhe nach der ersten Bestattung richtet. Allfällige später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss.

Würenlingen, im Februar 2024                 Gemeinderat Würenlingen