Steuererklärung 2023

EasyTax
Das kostenlose PC-Programm kann unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Die ausgefüllte Steuererklärung inkl. Belege kann in elektronischer Form an die Abteilung Steuern übermittelt werden. Der Papierausdruck wird dabei auf das absolute Minimum reduziert. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Wir bitten Sie, für eine korrekte Handhabung die Anweisungen im Programm zu beachten.

Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragen.

Einreichung der Steuererklärung
Die Steuererklärung natürliche Personen ist bis zum 31. März 2024 einzureichen. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2024 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2024 keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2023 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2024 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Mahngebühren
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Mahngebühren im Steuerbereich beschlossen. Die Gesetzesänderung trat per 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Mahngebühren wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:

1. Mahnung Steuererklärung                                                            CHF          35

2. Mahnung Steuererklärung                                                            CHF          50

Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand                                    CHF          35

Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand                                  CHF        100