Gesuch um erleichterte Einbürgerung des schweizerischen Ehepartners
Gesuch um erleichterte Einbürgerung des schweizerischen Ehepartners Voraussetzung: 5 Jahre in der Schweiz, 3 Jahre verheiratet, seit 1 Jahr ununterbrochen hier wohnhaft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundes
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