Teiländerung Kulturlandplan; Materialabbauzone «Erweiterung Unterfeld Süd»

Öffentliche Auflage

Die Abbaureserven des bestehenden Abbaugebiets "Unterfeld" reichen noch bis ca. 2028. Das Abbaugebiet "Unterfeld Süd" soll gestützt auf das aktualisierte Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 2020 sowie auf den kantonalen Richtplan der kurz- bis mittelfristigen Versorgung des Kantons mit den mineralischen Rohstoffen Steine und Erde dienen.

Die Aarvia Gruppe mit Sitz in Würenlingen, plant nun die Erweiterung des Abbaugebiets gegen Süden. In zwei Etappen soll während weiteren ca. 9 Jahren Material abgebaut werden. Die Abbauetappen werden wieder aufgefüllt und rekultiviert. 

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Bei der vorliegenden Teiländerung der kommunalen Nutzungsplanung Kulturland handelt es sich um ein Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Akten liegen vom Montag, 9. März 2026 bis Dienstag, 7. April 2026, bei der der Abteilung Bau, Planung und Umwelt im Erdgeschoss des Gemeindehauses öffentlich auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Würenlingen, Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Die Unterlagen können nachfolgend auch digital bezogen werden: