Die Entwicklungsgesellschaft

Die Entwicklungsgesellschaft (HTZ Würenlingen AG) ist das zentrale Instrument für die koordinierte Entwicklung der HTZ. Sie wurde bewusst bereits vor der Einzonung gegründet, um die beteiligten Grundeigentümer in einer gemeinsamen Struktur zu vereinen und eine unkoordinierte Entwicklung zu verhindern.

Vor der Einzonung wird die Entwicklungsgesellschaft zu gleichen Teilen (50/50) von der Gemeinde (vorbehältlich der Abstimmung am 8. März 2026) und der Granella Holding, als grösste Landeigentümerin, getragen. In dieser Phase werden die grundlegenden Voraussetzungen für Planung, Organisation und Kontrolle geschaffen. Nach der Einzonung bringen die Grundeigentümer ihr Land in die Entwicklungsgesellschaft ein. Das Beteiligungsverhältnis richtet sich dabei nach der eingebrachten Fläche: Ein Quadratmeter Land entspricht einer Aktie. Alle Flächen werden gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Lage oder einer späteren Nutzung.


Die Gemeinde Würenlingen als Teil der Entwicklungsgesellschaft

Die Beteiligung der Gemeinde an der Entwicklungsgesellschaft (HTZ Würenlingen AG) ermöglicht es, die Interessen der Gemeinde und der Bevölkerung frühzeitig und dauerhaft in die Entwicklung der HTZ einzubringen und auch nach der Einzonung aktiv mitzuwirken. Der finanzielle Einsatz hierfür besteht aus einer einmaligen Beteiligung am Aktienkapital von CHF 55’000.– für die Hälfte aller Aktienanteile sowie einem Darlehen von CHF 200’000.–, verzinst mit 3.5 %, für die Start- und Vorbereitungsphase.

Duch die Beteiligung der Gemeinde entstehen Vertrauen und Verbindlichkeit gegenüber Landeigentümern, Unternehmen, Investoren und Entwicklern, was die Planungssicherheit erhöht. Gleichzeitig schafft die Beteiligung die Grundlage dafür, dass die Gemeinde langfristig an der Wertentwicklung der Hightechzone partizipieren kann und stabile wiederkehrende Einnahmen erzielt (über Erträge der HTZ Würenlingen AG und über die Steuern der angesiedelten Unternehmen).

Eine Beteiligung bringt folgende Vorteile für die Gemeinde:

  • Mit dem Beitritt zur HTZ Würenlingen AG kann die Gemeinde bereits in der Startphase die entscheidenden Leitplanken setzen. In dieser Phase hält sie 50 % der Anteile und stellt den Verwaltungsratspräsidenten mit Stichentscheid. Damit hat die Gemeinde die Möglichkeit, Struktur, Ausrichtung und Spielregeln der Entwicklungsgesellschaft aktiv mitzubestimmen.
     
  • Durch die Beteiligung ist der Sitz im Verwaltungsrat auch nach der Einzonung gesichert. Dies ermöglicht es der Gemeinde, die Entwicklung der Hightechzone langfristig zu begleiten, Einfluss auf Qualität und Ausgestaltung zu nehmen und eine nachhaltige, geordnete Entwicklung sicherzustellen.
     
  • Durch die frühe Beteiligung erhält die Gemeinde zusätzliche strategische Handlungsspielräume. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, ihre Beteiligung im Verlauf der Entwicklung gezielt und schrittweise auszubauen.