01.04. - 31.07.

Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Demnach sind im Wald und am Waldrand Hunde an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.