An der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2021 wurde der Kredit zur Erhebung der privaten Hausanschlüsse genehmigt.
Kanalisationen - ob öffentlich oder privat - müssen dicht sein. Undichte Kanalisationen führen zu Grundwasserverschmutzungen und gefährden die langfristige Sicherstellung unserer Trinkwasserqualität. Für den ordnungsgemässen Betrieb und Unterhalt der Anlagen ist der Leitungseigentümer verantwortlich. Die Gemeinde beaufsichtigt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Gesetzliche Grundlagen
- Art. 6 Abs. 1 und Art 15 Abs. 1 Eidg. Gewässerschutzgesezt (GschG), 24.01.1991
- Art 13 Abs. 1 Gewässerschutzverordnung (GSchV), 28.10.1998
- § 34 Abs. 2 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR), vom 14.05.2008
Definition Hausanschluss
Abbildung 1: Merkblatt Werterhaltung von Hausanschlüssen, Kanton Aargau
Nach einer ordentlichen Ausschreibung hat der Gemeinderat Würenlingen die Firma Franz Pfister AG, Birmenstorf (AG), mit den Kanalfernsehaufnahmen der Hausanschlüsse beauftragt. Die Mitarbeiter der Franz Pfister AG müssen für die Arbeiten an den privaten Liegenschaftsentwässerungen die Grundstücke/Liegenschaften betreten.
Die Arbeiten für das Gebiet 1 (nördlich vom Bärenweg-Kohlenweg-Tiergartenstrasse) werden im November 2022 in Angriff genommen und dauern, mit kleinen Unterbrüchen, bis voraussichtlich Sommer 2023. Ein detaillierter Terminplan kann nicht erstellt werden. Der Unternehmer organisiert sich gleich vor Ort. Kurzfristig können Fahrzeuge der ausführenden Firma den Zugang zu Ihrer Liegenschaft behindern.
Betroffene Liegenschaftseigentümer werden noch schriftlich informiert. Eine Karte mit den Einzugsgebieten finden Sie hier.
Alle Beteiligten bemühen sich, die Beeinträchtigungen auf das Notwendigste zu beschränken. Wir bitten Sie um Verständnis und Kenntnisnahme.